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Rechnung nach Österreich schreiben – EU-Business leicht gemacht
Innergemeinschaftliche Dienstleistungen rechtssicher abrechnen. Alles über Reverse-Charge, USt-IdNr. und Korrekte Rechtstexte.
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Österreich ist aufgrund der gemeinsamen Sprache und der engen wirtschaftlichen Verflechtung oft der erste Auslandsmarkt für deutsche Unternehmen. Da beide Länder EU-Mitglieder sind, folgt die Rechnungsstellung modernen, harmonisierten Regeln – insbesondere dem Reverse-Charge-Verfahren. Das klingt einfach, birgt aber Details, die bei einer Prüfung durch das Finanzamt entscheidend sein können. Unser Rechnungsgenerator ist perfekt auf den deutsch-österreichischen Grenzverkehr abgestimmt und stellt sicher, dass Ihre Dokumente alle EU-Vorgaben für innergemeinschaftliche Leistungen erfüllen.
Reverse-Charge: Der Standard im B2B-Verkehr
Wenn Sie eine Dienstleistung für ein Unternehmen in Österreich erbringen, ist die Rechnungstellung dank EU-Recht stark vereinfacht. Die Steuerschuld wird auf den Empfänger in Österreich übertragen.
Die 3 Säulen Ihrer Österreich-Rechnung:
1. Steuerfrei: Sie weisen keine deutsche Umsatzsteuer aus (0%).
2. USt-IdNr.: Sie müssen zwingend sowohl Ihre eigene deutsche USt-IdNr. als auch die österreichische USt-IdNr. (beginnend mit AT...) Ihres Kunden angeben.
3. Rechtshintweis: Der zwingende Satz lautet "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder international "Reverse Charge".
Vergessen Sie einen dieser Punkte, kann das Finanzamt die Steuer von Ihnen nachfordern. Unser Generator bietet dedizierte Felder für beide IDs und den automatischen Steuer-Nullsatz für solche Transaktionen.
UID-Nummer Prüfung: Ihre gesetzliche Absicherung
Bevor Sie die erste Rechnung nach Österreich senden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Gültigkeit der ATU-Nummer Ihres Kunden zu prüfen. Dies erfolgt über das VIES-Portal der Europäischen Kommission.
Warum das wichtig ist: Wenn die Nummer ungültig ist, dürfen Sie die Rechnung nicht steuerfrei ausstellen. Tun Sie es dennoch, haften Sie persönlich für den Steuerausfall. Wir empfehlen, das Prüfungsprotokoll zu Ihren Buchhaltungsunterlagen zu nehmen. In unserem Tool speichern Sie die geprüfte Nummer Ihres Kunden einfach ab, so ist sie für alle zukünftigen Rechnungen sicher hinterlegt.
Unterschiede bei Privatkunden (B2C) und OSS
Wenn Sie an Privatpersonen in Österreich liefern oder Dienstleistungen erbringen, gelten andere Regeln als im B2B.
- Warenlieferungen: Hier greift oft das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop). Ab einer unionsweiten Schwelle von 10.000 € müssen Sie die österreichische MwSt. (meist 20%) berechnen.
- Dienstleistungen: Bei vielen Standard-Dienstleistungen an Privatpersonen müssen Sie ebenfalls deutsche MwSt. berechnen.
Da unser Generator flexibel ist, können Sie den Steuersatz manuell auf 20% anpassen, falls dies für Ihren speziellen B2C-Fall in Österreich erforderlich ist.
Zahlungsverkehr und IBAN in Österreich
Dank SEPA ist der Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Österreich nahtlos und kostengünstig. Stellen Sie sicher, dass Ihre IBAN und Ihr BIC korrekt auf der Rechnung stehen. Unser Generator platziert diese Daten prominent im Fußbereich, damit Ihr Kunde die Überweisung sofort und ohne manuelle Dateneingabe tätigen kann. Ein professionelles Layout sorgt zudem dafür, dass Ihre Rechnung in den österreichischen Buchhaltungssystemen problemlos verarbeitet werden kann.
FAQ & Expertenwissen
Häufig gestellte Fragen rund um die Rechnungsstellung für Ihre Branche.
Wie lautet die österreichische USt-IdNr.?
In Österreich heißt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer "UID-Nummer". Sie beginnt immer mit dem Präfix "ATU" gefolgt von acht Ziffern (z.B. ATU12345678). Sie müssen diese Nummer zwingend auf Ihrer Rechnung angeben, wenn Sie das Reverse-Charge-Verfahren nutzen möchten. In unserem Generator finden Sie ein spezielles Feld für die Kunden-USt-IdNr., das genau für diesen Zweck vorgesehen ist.
Muss ich meine Österreich-Rechnung auf Englisch verfassen?
Nein, da Deutsch in beiden Ländern die Amtssprache ist, können Sie Ihre Rechnungen problemlos auf Deutsch verfassen. Lediglich bei den Rechtshinweisen für das Reverse-Charge-Verfahren fügen manche Firmen zusätzlich den englischen Begriff "Reverse Charge" hinzu, was aber im Verhältnis Deutschland-Österreich nicht zwingend notwendig ist.
Welchen Steuersatz verwende ich für Österreicher?
Im B2B-Bereich verwenden Sie 0%, da die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht. Wenn Sie jedoch steuerpflichtig an Privatpersonen liefern (über das OSS-System), müssten Sie den österreichischen Satz von 20% (Standard) oder 10%/13% (ermäßigt) anwenden. Unser Tool erlaubt die freie Eingabe des Steuersatzes, sodass Sie hier völlig flexibel bleiben.
Gilt die deutsche 10-Jahres-Frist auch für diese Export-Rechnungen?
Ja, da Sie ein deutsches Unternehmen sind, unterliegen Sie den deutschen Aufbewahrungsfristen (GoBD). Jede Rechnung nach Österreich muss 10 Jahre lang revisionssicher archiviert werden. Unsere PDF-Exporte sind ideal für diese Langzeitarchivierung geeignet, da sie alle notwendigen Metadaten enthalten und plattformübergreifend lesbar bleiben.
Was ist bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zu beachten?
Jede Rechnung, die Sie ohne MwSt. nach Österreich (B2B) senden, müssen Sie in Ihrer monatlichen oder vierteljährlichen Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern angeben. Hierfür benötigen Sie den Gesamtumsatz pro Kunde und dessen ATU-Nummer. Da unser Tool die Daten lokal vorhält, können Sie diese am Ende des Zeitraums einfach zusammenstellen.
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